Bereits seit diesem Jahr ist eine Nouvelle im Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Damit gilt neben anderen Maßnahmen ab dem 1.1.2023 in Deutschland eine Mehrwegpflicht für Speisen und Getränke im Take-Away.
Was bedeutet die Mehrwegpflicht für die Gastronomie?
Alle Anbieter, die Speisen und Getränke To Go bzw. Take-Away in Einwegkunststoff-Verpackungen oder Einwegbechern anbieten, müssen ihren Kunden ab dem 1.1.2023 alternativ eine entsprechende Mehrweglösung anbieten. Der Kunde kann dann zwischen Einweg und Mehrwegverpackung auswählen. Die Rücknahme der ausgegebenen Mehrwegbehälter muss beim Anbieter gegeben sein.
Für wen gilt die neue Mehrwegpflicht?
Die Mehrwegpflicht gilt für alle Anbieter (z.B. Gastronomie, Imbiss, Lieferservice aber auch Handel), die Speisen und Getränke To Go bzw. Take-Away in Einwegkunststoff-Verpackungen oder Einwegbechern anbieten. Ausnahmen von der Mehrwegpflicht sind kleine Individualbetriebe (keine Ketten) <80qm Fläche und maximal 5 Mitarbeitenden.
Vor- und Nachteile von Mehrwegsystemen?
Als Anbieter, der unter die Mehrwegpflicht fällt, müssen Sie sich für eine der oben genannten Mehrweglösungen entscheiden. Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die Vor- und Nachteile dieser Lösungen.
- Welches Risiko gehe ich, wenn die Schalen und Becher nicht zurückkommen
- Pool-Systeme wie Relevo kontrollieren Ihren Bestand und senden automatisch neue Schalen
- Welcher Handlingaufwand entsteht durch Pfandausgabe und Pfandrücknahme z.B. auch anderswo ausgeliehener Behälter
- Aus welchem Material sind die Mehrwegbehälter und wie langlebig / ansehnlich sind diese
- Möchte ich generell eine Grundgebühr bezahlen oder zahle ich nur, wenn die Schale auch genutzt wird (Pay-per-Use)
- Kann ich mit einem Starter-Set wie zum Beispiel von Relevo erst einmal ausprobieren
- Was ist, wenn ich mehr Pfandbecher oder-schalen zurücknehme als ich rausgebe
- Habe ich wiederkehrende Kunden (Kantine, Campus, Mensa, …) oder Laufkundschaft
- Wie verstehen meine Gäste das Mehrwegsystem
- Welchen Marketing-Vorteil kann ich aus einem Merhwegangebot ziehen
Welche Ausnahmen gelten für die Mehrwegpflicht?
Ausnahmen von der Mehrwegpflicht gelten für kleine Individualbetriebe (keine Ketten) <80qm Fläche und mit maximal 5 Mitarbeitenden. Hier müssen dann allerdings selbst mitgebrachte Behältnisse befüllt und die Hygienemaßnahmen für mitgebrachte Behälter eingehalten werden.
Speisen in rein natürlichen Verpackungen, die keinen Einwegkunststoff (auch als Beschichtung o.ä.) enthalten, befreien theoretisch ebenfalls von der Mehrwegpflicht, genauso wie die Nutzung von plastikfreien Tellern, Tüten, Einschlagpapier usw.
Auch vorverpackte Speisen aus der Kühl- oder Wärmevitrine sind von der Mehrwegpflicht ausgenommen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Eine gute Übersicht über alle Anbieter und Angebotsformen bietet hier die Seite „Essen in Mehrweg“. Hygienerichtlinien, wie von Gästen mitgebrachte Behältnisse befüllt werden müssen, bietet der Lebensmittelverband Deutschland zum Download.